Forderungskatalog der GEA

Forderungen der Gesellschaft Ezidischer AkademikerInnen (GEA) im Rahmen der Türkei Friedens- und Demokratiekonferenz in Brüssel am 29. und 30. Juni 2013 (eine Auswahl der wichtigsten Punkte)

 

  1. Anerkennung des Unrechts an der ezidischen Bevölkerung – natürlich auch allen anderen ethnischen Gruppen und Religionsgemeinschaften.
  2. Einrichtung eines wissenschaftlichen Rates für die Erforschung und Dokumentation der Historie der Verfolgung, der Vertreibung und der Genozide an den Eziden in den Grenzen des osmanischen Reiches und der Türkischen Republik. Alle notwendigen Mittel und Ressourcen stellt der Staat dafür zur Verfügung.
  3. Die Ergebnisse der Forschung über die Verfolgung, Vertreibung und der Genozide an Eziden werden in allen Medien und Geschichtsbüchern veröffentlicht.
  4. Der türkische Staat verpflichtet sich für das begangene Unrecht die Eziden zu entschädigen.
  5. Denkmäler für die Erinnerung an das Unrecht werden landesweit erstellt.
  6. Die Eziden werden per Verfassung als Religionsgemeinschaft und Körper des öffentlichen Rechts anerkannt und dem Islam, dem Christentum und dem Judentum gleichgestellt.
  7. Die freie Ausübung der ezidischen Religion und Kultur wird in der Verfassung verankert.
  8. Die ezidischen Feier-und Festtage werden gesetzlich anerkannt.
  9. In Zusammenarbeit mit den Vertretern der Eziden wird ein Masterplan für die Wiederansiedlung der Eziden ausgearbeitet und umgesetzt. Alle Voraussetzungen für die Umsetzung sind binnen eines Jahres geschaffen.
  10. Als ein Teil der Wiedergutmachung stellt der Staat ein zusammenhängendes Territorium für die Wiederansiedlung der Eziden zur Verfügung und stellt es unter besonderem Schutz.
  11. In diesem Gebiet wird eine gut funktionierende Infrastruktur hergestellt, so dass der Betrieb von Landwirtschaft, Handwerk und Handel  sichergestellt ist.
  12. Die Wiederansiedlung der Eziden aus Armenien, Georgien, der ehemaligen Sowjetunion, Syrien, Irak und Europa u.a. Ländern wird gefördert.
  13. Jede ezidische Familie bekommt bei der Rückkehr Land und ein Haus sowie eine soziale Absicherung und Reintegrationshilfen.
  14. Die Eziden bekommen das Recht einen ezidischen Rat zu wählen.
  15. Der Rat wird vom Staat als die Vertretung der Eziden anerkannt.
  16. Die Eziden bekommen eine Quote für das neue Parlament und allen Gremien.
  17. Der Rat bestimmt über die Besetzung der Vertretung der Eziden im Parlament und in den Gremien.
  18. Der Rat bekommt Mittel und Ressourcen für die Erforschung und Lehre der ezidischen Religion.
  19. An den Universitäten soll das Ezidentum als eigenständige Fachrichtung gelehrt werden.
  20. In den Schulen mit ezidischen Schülern wird ezidischer Religionsunterricht gelehrt.
  21. Ezidischen Schüler werden von Islam-Untericht befreit.
  22. Angehörige der Eziden, die ihre Staatsbürgerschaft aufgrund der Verfolgung verloren haben, bekommen ihre Staatsbürgerschaft zurück oder werden einen staatsbürgerschaftsähnlichen Status erhalten.
  23. Der Bau ezidischer Gotteshäuser wird staatlich gefördert.
  24. Ausgebildete ezidische Priester werden den anerkannten Imamen gleichgestellt.
  25. Alle Versuche der Assimilation der Eziden und die Verunglimpfung der ezidischen Religion werden gesetzlich unter Strafe gestellt.
  26. Der Staat fördert den Dialog der Religionen und die Toleranz.
  27. Durch eine Generalamnestie werden alle politischen Gefangenen freigelassen. Alle Eziden dürfen in ihrer Heimat zurückkehren, ohne eine Verfolgung befürchten zu müssen.
  28. Eziden werden allgemein aus religiösen Gründen vom Militärdienst befreit.
  29. In ezidischen Siedlungsgebieten dürfen keine Moschen errichtet werden

 

Gesellschaft Ezidischer AkademikerInnen (GEA)
Essen, 07.07.2013